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Landeshauptstadt Düsseldorf

Umsetzung von Maßnahmen nach dem Prostituiertenschutzgesetz und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften

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BesGr A 9+Z LBesO (Laufbahngruppe 1) oder EG 9b TVöD 
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Gewerberechtliche Angelegenheiten 
 
Die Tätigkeit umfasst in erster Linie die ordnungsbehördliche Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. Die Tätigkeit ist durch die sensible Aufgabe mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Sie umfasst zum einen die Erlaubniserteilung bei Betrieben und zum anderen die Beratung und Registrierung von Prostituierten. 
Die dargestellten Aufgabeninhalte können sich im Rahmen struktureller Anpassungen noch verändern. 

Ihre Aufgaben:

  • Beratung und Registrierung von Prostitutionsbetrieben

  • außendienstliche Überprüfung der Prostituierten und des Prostitutionsgewerbes einschließlich der Anordnung und des Vollzuges ordnungsbehördlicher Maßnahmen  

  • Vorbereitung von Genehmigungs-, Versagungs-, Widerrufs- und Untersagungsverfahren auf dem Gebiet des allgemeinen und speziellen Gewerberechtes sowie des Prostituiertenschutzgesetzes

  • Entscheidung über Erteilung oder Versagung von Erlaubnissen

  • Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen

  • Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. 

Ihr Profil:

  • Verwaltungswirt*in, Verwaltungsfachwirt*in, Verwaltungsfachangestellte*r oder Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes

  • mehrjährige Berufserfahrung wünschenswert, Kommunikations- und Teamfähigkeit, die Fähigkeit zur selbständigen und sachlichen Gesprächsführung sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz

  • Verhandlungsgeschick, hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen, Stressstabilität sowie die Fähigkeit, sich auf Gesprächspartner*innen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft und der besonderen Klientel einzustellen

  • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Ordnungsrechts, des Gewerberechts, des Prostituiertenschutzrechtes oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse anzueignen

  • Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse 3/ EU-Norm B sowie die Bereitschaft, Einsätze und Kontrollen auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten durchzuführen.

Zum Auswahlverfahren können auch leistungsfähige Personen, die lediglich die Erste Verwaltungsprüfung abgelegt haben, Verwaltungsfachangestellte sind oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt besitzen, zugelassen werden.
 
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Wir leben Vielfalt – 
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
 
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
 
Für Beamt*innen der Laufbahngruppe 1 kommt die Zahlung einer Amtszulage in Höhe des in der Landesbesoldungsordnung festgelegten Betrags in Betracht. Da es für die Anzahl der mit dieser Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage ggf. nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich.
 
Für tariflich Beschäftigte mit Erster Verwaltungsprüfung und Verwaltungsfachangestellte ist nach Vorbemerkung 7 zur EGO die Gewährung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der tatsächlichen Eingruppierung - in der Regel EG 9a - und der Eingruppierung nach EG 9b möglich. Für diese Beschäftigten ist die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II während der ersten fünf Jahre der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben verpflichtend vorgesehen.
 
Für einen telefonischen Erstkontakt steht Ihnen Gerold Lübken, Telefon 0211 89-93262, gerne zur Verfügung.
 
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.

Bewerbungsfrist und Kontakt:

Bitte bewerben Sie sich online bis zum 24. Oktober 2024  über den Button „Stell dich vor!“
 
Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson Annette Buse, Telefon 0211 89-21134, Moskauer Straße 25, Zimmer 3.33. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 32/03/05/24/300.