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Landeshauptstadt Düsseldorf

Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in für die Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen innerhalb der Hilfen zur Erziehung

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Entgeltgruppe S 15 TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung im Amt für Soziales und Jugend
 
Der Amtsbereich Jugend des Amtes für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit über 2000 Beschäftigten der größte Fachbereich der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien. Fachleute der Jugendhilfe arbeiten an über 160 Standorten im ganzen Stadtgebiet. Sie informieren, beraten und unterstützen Familien, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des täglichen Alltags und vermitteln notwendige Hilfen.
 
Im Sachgebiet Entgelt, Qualität, Leistung werden Qualitätsstandards und Entgelte für ambulante und stationäre Leistungen der Jugendhilfe, den Hilfen zur Erziehung auf Grundlage des Sozialgesetzbuches Acht (SGB VIII) verhandelt, kalkuliert und vereinbart. Gleichzeitig erfolgt eine Unterstützung in fachlichen und rechtlichen Fragestellungen der betroffenen Organisationseinheiten in der Abteilung Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung.

Ihre Aufgaben:

  • Prüfung und Bewertung von Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen freier Träger gemäß §§ 78a ff. Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie deren Beratung

  • Verbindungsfunktion zum Landesjugendamt und Landschaftsverband (LVR)

  • Vorbereitung von und Mitarbeit in Arbeitsgruppen zu fachlichen Standards im Bereich der Angebote von Hilfen zur Erziehung.

  • Vorbereitung und Durchführung von Qualitätsdialogen mit den kooperierenden Jugendhilfeträgern.

Ihr Profil:

  • Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialpädagog*in/Diplom-Sozialarbeiter*in oder erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium Erziehungswissenschaften beziehungsweise Diplom-Erziehungswissenschaftler*innen mit einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren

  • mehrjährige Erfahrung in der Arbeit im Allgemeinen Sozialdienst und der Bearbeitung von Hilfen zur Erziehung wünschenswert

  • hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit

  • Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität sowie konzeptionelles und vernetztes Denken

  • sicheres und angemessenes Auftreten sowie Durchsetzungsvermögen verbunden mit Verhandlungsgeschick

  • sichere Anwendung der Regelungen aus der Sozialgesetzgebung mit den Schwerpunkten Sozialgesetzbuch Acht, Neun und Zehn (SGB VIII, IX, X).

 
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
 
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
 
Für einen telefonischen Erstkontakt steht Ihnen Renate Schäfer-Sikora, Telefon 0211 89-95133, gerne zur Verfügung.
 
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.

Bewerbungsfrist und Kontakt:

Bitte bewerben Sie sich online bis zum 13.05.2024 über den Button „Stell dich vor!“.

Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 51/07/14/24/300.

 
Ansprechpartner:
Kai Johannlükens,
Telefon 0211 89-23875,
Moskauer Straße 25, Zimmer 3.41.