Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in Gesetzliche Betreuuer*in in der Betreuungsbehörde
EG S 15 TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Soziale Dienste im Amt für Soziales und Jugend
Die Betreuungsbehörde ist Fachdienststelle für alle Fragen zum Betreuungsrecht. Sie ist Koordinatorin für die zusammenarbeitenden Stellen innerhalb des Betreuungswesens in Düsseldorf.
Im Sachgebiet mit circa 24 Mitarbeiter*innen, unterteilt in 2 Teams, gehören zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde unter anderen die Vermittlung anderer Hilfen und die Beratung zu Vollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen. Im direkten Zusammenhang mit jedem einzelnen Betreuungsverfahren sind zudem Sozialberichte für das Betreuungsgericht zu erstellen.
Dabei lassen wir uns von einem kritischen Blick auf unser eigenes Handeln und von Qualitätskriterien, die unsere Werte widerspiegeln und in einem amtsweiten Leitbild festgehalten sind, leiten: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir
Viele Vorteile, warum Sie uns kommen sollten, finden Sie unter „Das bieten wir Ihnen“.
Ihre Aufgaben unter anderem:
- Sie führen nachrangig gemäß § 1818 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) größtenteils schwierigste Betreuungsfälle in der Garantenstellung (schwere psychische Erkrankung mit Alkohol-, Drogen- und /oder Medikamentenabhängigkeit – sogenannte Doppeldiagnosen- unter Umständen einhergehend mit Gewaltpotential).
- Sie vertreten gerichtlich und außergerichtlich die betroffenen Menschen im Rahmen der vom Betreuungsgericht übertragenen Aufgabenkreise (zum Beispiel Verwaltung des Vermögens, Sicherstellung der medizinischen Behandlung, Entscheidungen über Zwangsmaßnahmen, Regelung von Wohnungs-, Heim- und Behördenangelegenheiten) unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen.
- Sie arbeiten vielschichtig und rechtsverbindlich mit dem Betreuungsgericht zusammen (u.a. Genehmigungsvorbehalte, Jahresbericht, Vermögensaufstellung, ggf. Rechnungslegung).
- Sie erstellen Sozialberichte gem. § 9, 11 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) auch durch Besuche im häuslichen Umfeld
- Sie beraten zu Vollmachten und anderen Hilfen und informieren zu Patienten- und Betreuungsverfügungen (gemäß §§ 5,6, 8 BtOG).
- Sie führen öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen (gemäß § 7 BtOG) durch.
- Sie beraten allgemein zum Betreuungsrecht am Servicetelefon.
Ihr Profil:
- Sie verfügen über einen Bachelor of Art Soziale Arbeit/Sozialpädagogik oder sind Diplom-Sozialarbeiter*in/Diplom-Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung
- Ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen zeigen sich in einem ausgeprägten Konfliktlösungsverhalten
- Sie verfügen über ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Empathie, sind verlässlich und flexibel, können Entscheidungen treffen und besitzen die Fähigkeit im Team zu arbeiten
- Sie sind psychisch hoch belastbar, besitzen ein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen im Hinblick auf das Führen von zum Teil sehr schwierigen Betreuungsfällen
- Sie besitzen die Fähigkeit eigenverantwortlich, zielgerichtet und strukturiert zu arbeiten und Sie können sich mündliche und schriftliche gut ausdrücken
- Sie bringen möglichst praktische Erfahrung im Bereich der rechtlichen Betreuung mit und haben Kenntnisse im Betreuungsrecht nach dem Bürgelichen Gesetzbuch (BGB), Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), in Rechtgebieten wie Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG), Sozialgesetzgebung (SGB), Datenschutzgesetze mit beziehungsweise sind bereit, sich diese Kenntnisse schnell anzueignen
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Das bieten wir Ihnen:
- flexible Arbeitsmodelle wie zum Beispiel Teilzeit, Alternierende Telearbeit und Mobile Arbeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben
- geregelte Arbeitszeiten und Gleitzeit
- gut zu erreichendes Büro (Nähe Hauptbahnhof)
- Zusammenarbeit mit einem engagierten und aufgeschlossenen Team
- ein ansprechendes und modernes Arbeitsumfeld
- Einarbeitungskonzepte sowie interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
- berufliche Entwicklungsperspektiven
- leistungsorientierte Bezahlung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Interessierte Mitarbeiter*innen werden darauf hingewiesen, dass sich dieses Stellenangebot aus Budgetgründen nur an unbefristet Beschäftigte richtet. Eine Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist – sofern hierauf kein Rechtsanspruch besteht – grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.
Bewerbungsfrist und Kontakt:
Bitte bewerben Sie sich online bis zum 12.03.2026 über den Button „Stell dich vor!“.
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Martina Kersting, Telefon 0211 89-98956 gerne zur Verfügung.
Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson Claudia Stapel, Telefon 0211 89-4770, Willi-Becker-Allee 7, Zimmer 257. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 51S/05/01/26/300.

