Sozialarbeiter*in beziehungsweise Sozialpädagog*in für den Jugend- und Elternberatungsdienst
- Düsseldorf
EG S 12 TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Familienförderung im Amt für Soziales und Jugend
Das Leistungsangebot der Abteilung Familienförderung erstreckt sich über die vielfältigen Aspekte familiären Lebens und richtet sich an Menschen in allen Lebensphasen. Das Aufgabenspektrum umfasst folgende Angebote für Familien: Beistandschaft, Familienbildung, Frühe Hilfen (wie den Elternbesuchsdienst), Jugend- und Elternberatungsdienst, Elterngeld, Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Unterhaltsvorschuss, Familienkarte sowie Bildung und Teilhabe.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet Ihnen die Möglichkeit, aktiv und gestaltend in der Jugend- und Familienberatung mitzuwirken. Für das Amt für Soziales und Jugend, Abteilung Familienförderung, suchen wir ab sofort Verstärkung im Sachgebiet „Jugend- und Elternberatungsdienst“. Werden Sie Teil eines engagierten Teams, das sich täglich für die Unterstützung von Familien einsetzt und leisten Sie einen spürbaren, weltanschaulich neutralen Beitrag in unserer Gesellschaft!
Im Sachgebiet „Jugend- und Elternberatung“ sind aktuell neben der Sachgebietsleitung 14 Mitarbeitende und vier Honorarkräfte beschäftigt. Diese bringen neben einer Vielzahl an unterschiedlichen Grundqualifikationen in den Bereichen Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik und Psychologie auch verschiedene beraterisch-therapeutische Zusatzqualifikationen mit. Damit wird ein wichtiger, weltanschaulich neutraler Beitrag im System der Beratungsstellen der Landeshauptstadt Düsseldorf geleistet.
Ihre Aufgaben unter anderem:
- Planung, Durchführung und Dokumentation notwendiger Maßnahmen der Erziehungs- und Entwicklungsberatung, Paarberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Beratung in Umgangs- und Sorgerechtsfragen und Erarbeitung von Umgangsregelungen mit hochstrittigen Eltern in akuten und chronischen Trennungs- und Scheidungskonflikten (in Kooperation mit der Fachstelle für Familien nach Trennung und Scheidung, den Bezirkssozialdiensten, dem Familiengericht und anderen Fachinstanzen)
- diagnostische, beraterische und therapeutische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien im Einzel-, Paar- oder Familiensetting, sowie systemische Familientherapie
- Kooperation und Netzwerkarbeit mit relevanten sekundären Bezugspersonen und Fachinstanzen (Bezirkssozialdienste, Familiengerichte, ärztlichem und therapeutischen Personal, pädagogischen und schulischen Fachkräften, et cetera)
- Krisenintervention sowie Erkennen und erste Einschätzungen möglicher Gefährdung des Kindeswohls im Beratungskontext sowie gegebenenfalls gemeinsames Erarbeiten einer Abwendung der Gefahrenaspekte mit den Betroffenen
- Mitwirkung an Hilfeplangesprächen und Hilfeplankonferenzen nach § 36 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) sowie an der internen Hilfe- und Behandlungsplanung im multidisziplinären Fachteam
Ihr Profil:
- Bachelor of Arts Soziale Arbeit / Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in oder Bachelor of Arts Erziehungswissenschaften mit mindestens zweijähriger, einschlägiger Berufserfahrung im ausgeschriebenen Anforderungsprofil
- Eine abgeschlossene beraterische und/oder therapeutische Zusatzausbildung für Kinder und Jugendliche in einem anerkannten Therapieverfahren beziehungsweise die Bereitschaft sich diesbezüglich weiterzubilden
- Berufserfahrung in der beraterisch-therapeutischen Arbeit mit Familien sowie in der Erziehungs- und Familienberatung, idealerweise in den Bereichen Trennung, Scheidung und Personensorge
- Erfahrung in der Fachberatung pädagogischer Fachkräfte in sozialen Einrichtungen, insbesondere Familienzentren, sowie in der präventiven Arbeit vor Ort, u.a. in Form von offenen Sprechstunden
- Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit, auch in anspruchsvollen Situationen den Überblick zu behalten
- Erfahrungen und Sensibilität im Umgang mit Menschen aus verschiedenen kulturellen und ethnischen Hintergründen, insbesondere mit Ratsuchenden, die eine Migrationsgeschichte oder einen internationalen Hintergrund haben
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt.
https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Bewerbungsfrist und Kontakt:
Für einen telefonischen Erstkontakt steht Ihnen Sebastian Dreja, Telefon 0211 89-92446, gerne zur Verfügung.
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.
Interessierte Mitarbeiter*innen werden darauf hingewiesen, dass sich dieses Stellenangebot aus Budgetgründen nur an unbefristet Beschäftigte richtet. Eine Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist – sofern hierauf kein Rechtsanspruch besteht – grundsätzlich ausgeschlossen.
Bitte bewerben Sie sich online bis zum 16.04.2026 über den Button „Jetzt bewerben“. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 51S/06/01/26/300.
Ansprechpartner: René Böcker, Telefon 0211 89-26527, Willi-Becker-Allee 7, Raum 251

