Schriftführung Geschäftsstelle Schulausschuss
- Düsseldorf
BesGr A 12 LBesO oder EG 11 TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Schulorganisation und Digitalisierung im Amt für Schule und Bildung
Das Amt für Schule und Bildung betreibt als öffentlicher Schulträger die in § 80 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) normierte Schulentwicklungsplanung. Im Rahmen der seit 2015 laufenden Schulbauoffensive werden jährlich zahlreiche Schulgebäude erneuert, was eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erforderlich macht. Außerdem findet jährlich, in der Regel acht Mal, der in § 85 SchulG NRW normierte Schulausschuss statt. Alle diese Tätigkeitsbereiche werden im Sachgebiet 40/25 – Schulentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit verantwortet und bearbeitet.
Ihre Aufgaben unter anderem:
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Aufbau, Steuerung und Betrieb von eigenen Social-Media Kanälen des Amtes für Schule und Bildung (zum Beispiel Instagram) sowie Konzeption und Redaktion der Social-Media Inhalte (zum Beispiel Text, Bild, Video, Grafik)
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Entwicklung und Umsetzung einer zielgruppenorientierten Social-Media Strategie sowie Analyse und Weiterentwicklung der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation
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Führung der Geschäftsstelle Schulausschuss inklusive der Organisation der regelmäßigen Sitzungen des Schulausschusses sowie den zugeordneten Fachgremien, der Vor- und Nachbesprechungen, der Koordination des anfallenden Schriftverkehrs in allen Ausschussangelegenheiten sowie der Fertigung der Niederschriften
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Vorlagencontrolling sowie Wirkungsanalysen aller politischen und verwaltungsseitig eingebrachten Vorlagen und Beschlüsse im Schulausschuss unter anderem im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung und die Effektivität und Effizienz der Beschlüsse sowie der politischen Vorgaben.
Ihr Profil:
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Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder Verwaltungsfachwirt*in
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Fähigkeit zu konzeptionellem Denken sowie stark ausgeprägte Organisations- und Kommunikationsfähigkeit
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Interesse an wechselnden Aufgabenstellungen
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Initiative und Teamfähigkeit
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gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
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Bereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienst- und Arbeitszeit tätig zu sein.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Interessierte Mitarbeiter*innen werden darauf hingewiesen, dass sich dieses Stellenangebot aus Budgetgründen nur an unbefristet Beschäftigte richtet. Eine Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist – sofern hierauf kein Rechtsanspruch besteht – grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.
Bewerbungsfrist und Kontakt:
Bitte bewerben Sie sich online bis zum 19. März 2026 über den Button „Stell dich vor!“.
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Dominik Thoma, Telefon 0211 89-98882 gerne zur Verfügung.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an unser Bewerbenden-Büro, Telefon 0211 89-99900, Moskauer Straße 25, 2. OG, rechts. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 40/02/04/26/300.

