Sachgebietsleitung Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Zentrale Dienste
Ihre Aufgaben:
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Sachgebietsleitung mit derzeit 13 Mitarbeiter*innen
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verantwortliche Steuerung der Aufgaben des Sachgebiets
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Bearbeitung von Personal-, Organisations- und IT-Maßnahmen des Amtes
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Leitung von Projekten und Arbeitsgruppen
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Beratung der Amts- und Abteilungsleitungen.
Ihr Profil:
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Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder Verwaltungsfachwirt*in
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ausgeprägte Führungskompetenz und –fähigkeit, verbunden mit einem aktiven und kooperativen Führungsstil
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hohes Maß an Eigenverantwortung und Einsatzbereitschaft, Organisations- und Verhandlungsgeschick, ausgeprägte Teamfähigkeit und hohe Flexibilität
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Methoden- und Fachkompetenz für die Lösung komplexer Aufgaben sowie Fähigkeit zur Leitung von Projekten
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breites Fachwissen in den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Tarifverträgen und die Fähigkeit Sachverhalte unter rechtlichen Gesichtspunkten prüfen und Ergebnisse überzeugend darstellen zu können
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kundenorientiertes Serviceverständnis und sicheres und freundliches Auftreten sowie sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit und gute EDV-Kenntnisse (Digitalisierungsaspekte, MS-Office-Anwendungen und Fachsoftware INPRO) beziehungsweise die Bereitschaft sich diese kurzfristig anzueignen.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.