Sachbearbeitung Pflegefachdienst und Pflegebegutachtung
Vielfältig und von Bedeutung:
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Sie beraten hilfesuchende Bürger*innen beziehungsweise deren Angehörige persönlich in der häuslichen Umgebung bei Neu- und Änderungsanträgen auf ambulante Pflege nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII (Kapitel 7)
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Sie entwickeln ein sozialhilferechtlich notwendiges, passgenaues Pflegearrangement unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrages ambulant vor stationär einschließlich Koordination der Pflegeleistungen
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Sie prüfen alternative Hilfsmöglichkeiten zur Vermeidung einer stationären Heimaufnahme
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Sie erstellen Gutachten zur Feststellung des Pflegegrades und fertigen Stellungnahmen für die Sachbearbeitungen in der ambulanten und stationären Pflege zur weiteren Fallbearbeitung
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Sie prüfen die Pflegearrangements in zeitlich vorgegebenen Intervallen auf Passgenauigkeit und Notwendigkeit (Qualitätsmanagement)
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Sie kooperieren mit anderen Leistungsträgern und arbeiten mit Dritten zusammen (zum Beispiel Ärzt*innen, Fachstellen, Seniorenhilfe, Pflegebüro, Betreuer*innen).
Notwendig und gewinnbringend – Ihre Qualifikation:
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Sie haben einen Studienabschluss im Bereich Pflege/Gesundheit (zum Beispiel Pflege, Pflegemanagement) einer Hochschule oder Fachhochschule
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Sie verfügen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung als Pflegefachkraft in der ambulanten/stationären Pflege in den letzten fünf Jahren
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eine zusätzliche Weiterbildung im Bereich Pflege (zum Beispiel Intensivpflege, Anästhesiepflege, Pflegedienstleitung) oder zur/zum Pflegesachverständigen/ Pflegegutachter*in wäre wünschenswert beziehungsweise die Bereitschaft, an der erforderlichen Qualifizierungsmaßnahme und regelmäßigen Nachschulungen teilzunehmen muss vorhanden sein
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Sie besitzen die Fähigkeit, einfühlsam auf die Bedürfnisse hilfesuchender Menschen mit unterschiedlicher kultureller Herkunft und Problemlagen einzugehen, verbunden mit ausgeprägter Dienstleistungsorientierung und Stressstabilität
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Sie verfügen über Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft verbunden mit Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
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Ihre Arbeitsweise zeichnet sich durch ein sicheres und verbindliches Auftreten sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit aus
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Sie verfügen über gute Kenntnisse des Pflegesystems beziehungsweise der entsprechenden Rechtsgrundlagen der Sozialgesetzgebung mit den Schwerpunkten SGB V, XI, XII oder sind bereit, sich diese kurzfristig anzueignen.
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Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
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flexible Arbeitsmodelle wie zum Beispiel Teilzeit, Alternierende Telearbeit und Mobile Arbeit
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geregelte Arbeitszeiten und Gleitzeit
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Zusammenarbeit mit einem engagierten und aufgeschlossenen Team
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ein ansprechendes und modernes Arbeitsumfeld
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Einarbeitungskonzepte sowie interessante und umfangreiche Fortbildungs-möglichkeiten
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berufliche Entwicklungsperspektiven
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Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
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Hund im Büro (HiB) – unter bestimmten Voraussetzungen und Einhaltung von Regeln (befristet). Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.