Sachbearbeitung Beistandschaften
BesGr A 11 LBesO beziehungsweise EG 10 TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Familienförderung im Amt für Soziales und Jugend
Das Leistungsangebot der Abteilung Familienförderung erstreckt sich über die vielfältigen Aspekte familiären Lebens und richtet sich an Menschen in allen Lebensphasen. Das Aufgabenspektrum umfasst folgende Angebote für Familien: Beistandschaft, Familienbildung, Frühe Hilfen, Jugend- und Elternberatungsdienst, Elterngeld, Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Unterhaltsvorschuss, Familienkarte sowie Bildung und Teilhabe.
Das Aufgabengebiet umfasst die Wahrnehmung der Aufgaben des Beistandes für Minderjährige und der Urkundsperson.
Ihre Aufgaben unter anderem:
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rechtliche Beratung von Müttern und Vätern zu den Themen: Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsanspruch, Beistandschaft, Beurkundungen und Möglichkeiten der gemeinsamen Sorge
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rechtliche Beratung von jungen Volljährigen zum Volljährigenunterhalt
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Beratung zu verschiedenen Unterhaltsansprüchen sowie deren Ermittlung, Berechnung, Geltendmachung und Durchsetzung
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Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhalt et cetera.
Ihr Profil:
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Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder Verwaltungsfachwirt*in mit möglichst Erfahrungen und Rechtskenntnissen insbesondere auf den Gebieten SGB VIII, BGB, ZPO, BeurkG beziehungsweise Bereitschaft, sich diese anzueignen
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grundlegende IT-Kenntnisse und Kenntnisse der Fachsoftware LogoData beziehungsweise Bereitschaft, sich diese Kenntnisse anzueignen
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Einfühlungsvermögen für die Situation Alleinerziehender mit rechtlich zulässigem Handeln unter Beachtung familiärer Aspekte
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verbindliches und sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Entscheidungsvermögen, sowie gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen insbesondere in Kontakt mit unterhaltsberechtigten und unterhaltsverpflichteten Eltern
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Selbständigkeit, Organisationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
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Teamfähigkeit sowie hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit.
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Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Interessierte Mitarbeiter*innen werden darauf hingewiesen, dass sich dieses Stellenangebot aus Budgetgründen nur an unbefristet Beschäftigte richtet. Eine Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist – sofern hierauf kein Rechtsanspruch besteht – grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.
Bewerbungsfrist und Kontakt:
Bitte bewerben Sie sich online bis zum 19.02.2026 über den Button „Stell dich vor!“.
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Annette Merten, Telefon 0211 89-98924 gerne zur Verfügung.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an unser Bewerbenden-Büro, Telefon 0211 89-99900, Moskauer Straße 25, 2. OG, rechts. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 51H/06/02/26/300.

