Sachbearbeiter*in Mietschulden und Genossenschaftsanteile im Sozialgesetzbuch (SGB) II
BesGr A 10 LBesO oder EG 9c TVöD
Besetzbar ab 28.02.2026 für den Bereich Recht im Jobcenter
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Agentur für Arbeit Düsseldorf haben zur Umsetzung des Sozialgesetzbuchs (SGB) II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – als gemeinsame Einrichtung das Jobcenter Düsseldorf gegründet. Das Jobcenter mit rund 754 Stellen an drei Standorten (Mitte - Luisenstraße, Nord - Grafenberger Allee und Süd - Reisholzer Werftstraße) ist zuständig für die wirtschaftliche Versorgung und Integration in den Arbeitsmarkt von circa 30.000 Bedarfsgemeinschaften in Düsseldorf. Die im Jobcenter eingesetzten Mitarbeiter*innen bleiben Beschäftigte der jeweiligen Anstellungsträger (Stadt, Agentur für Arbeit oder Dritte) mit allen ihren Rechten und Pflichten.
Das Jobcenter Düsseldorf bietet attraktive Einsatzmöglichkeiten, interessante berufliche Entwicklungsperspektiven in einem ansprechenden und modernen Arbeitsumfeld. Die Dienstvereinbarung Arbeitszeit des Jobcenters gewährleistet eine hohe Flexibilität bei der individuellen Gestaltung der Arbeitszeit, da es keine festgelegten Kernarbeitszeiten im Jobcenter gibt. Die Kappungsgrenze beträgt +40 beziehungsweise -20 Stunden für Vollzeitbeschäftigte und wird jeweils einmal im Jahr zum 31. Oktober erhoben. Darüber hinaus verfügt das Jobcenter Düsseldorf über eine eigene Dienstvereinbarung Home-Office, die flexible Lösungen bietet um Familie, Pflege und Beruf miteinander zu vereinen.
Weiterhin bieten wir moderne Einarbeitungskonzepte, interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten sowie regelmäßige Angebote zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement.
Ihre Aufgaben unter anderem:
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Gewährung von Mietschuldendarlehen und Genossenschaftsdarlehen nach § 22 SGB II sowie Bestandsarbeiten mit hohem Schwierigkeitsgrad und die Anordnung aller daraus resultierenden Zahlungsvorfälle in der entsprechenden IT-Fachanwendung
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selbstständiges Führen von Gesprächen mit Klient*innen sowie Vereinbarungsunterzeichnung
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selbstständiges Führen von Schriftwechsel mit Dritten und Kund*innen
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Bescheiderlass, Zahlbarmachung in den Fachanwendungen A2LL/ALLEGRO, Dividendenkontrolle und Vereinnahmung in der Fachanwendung ERP
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Koordination des Übergangsverfahrens in das SGB XII, wozu unter anderem gehört: Statistikpflege, Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Gutachten nach § 109 a Absatz 3 SGB VI, Beratung der operativen Bereiche und Mitarbeit beim Erstellen von Geschäftsanweisungen zum Thema Übergang SGB XII.
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Durchführung statistischer Auswertungen, Datenpflege sowie Aktenführung und Bearbeitung von Widersprüchen in Form von Abhilfen oder Zuleitungen an das Team Sozialgerichtsgesetz über die Teamleitung.
Ihr Profil:
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Verwaltungsfachwirt*in oder Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
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Grundkenntnisse der Aufgaben und Strukturen im Jobcenter Düsseldorf beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
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gute Kenntnisse im Mietrecht, im SGB II sowie XII und angrenzende Rechtsgebiete beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
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Initiative, sicheres und verbindliches Auftreten
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fundierte Kenntnisse MS-Office und der relevanten IT-Fachanwendungen beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
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ausgeprägtes Engagement, Zuverlässigkeit sowie Selbständigkeit.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW beziehungsweise BGleiG in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Auswahlverfahren findet voraussichtlich am 04. März 2026 statt.
Bewerbungsfrist und Kontakt:
Bitte bewerben Sie sich online bis zum 19. Februar 2026 über den Button „Stell dich vor!“.
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Frank-Michael Sommer, Telefon 91747 –327 gerne zur Verfügung.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an unser Bewerbenden-Büro, Telefon 0211 89-99900, Moskauer Straße 25, 2. OG, rechts. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer JC/01/26/300.

