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Landeshauptstadt Düsseldorf

Mitarbeiter*in für den Ermittlungs- und Vollzugsaußendienst (Ordnungs- und Servicedienst)

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Im Rahmen dieser Ausschreibung nehmen wir laufend Bewerbungen entgegen und führen je nach Bewerbungseingang Auswahlverfahren durch.
 
Die Aufgabenstellung des Ordnungs- und Servicedienstes umfasst schwerpunktmäßig die außendienstliche Kontrolle und eigenständige Durchsetzung der Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften, insbesondere auf dem Gebiet der Düsseldorfer Straßenordnung, des Landesimmissionsschutzgesetzes sowie des Landeshundegesetztes. Die Tätigkeit findet an 365 Tagen im Jahr auf Grundlage eines Schicht- und Wechseldienstplanes regelmäßig  auch außerhalb der üblichen Bürozeiten, in den Abend- und Nachtstunden, an Wochenenden und an Feiertagen statt. Neben genannten generellen Aufgaben müssen auch Tätigkeiten nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) wahrgenommen werden. Diese erfordern die Gewährleistung eines 24-Stunden-Dienstes, der übergreifend von allen Dienstgruppen geleistet wird.

Ihre Aufgaben u.a.:

  • Überwachung von Straßen und Anlagen im Stadtgebiet zur Verhinderung von Verschmutzungen und störendem Verhalten (wie zum Beispiel aggressivem Betteln, Lagern, Verrichtung der Notdurft, Nächtigen und Lärmen) sowie eigenständige Durchsetzung der Beseitigung von Störungen im öffentlichen Raum

  • Überwachung und Durchsetzung der Anleinpflicht für Hunde insbesondere in städtischen Grünanlagen und Parks sowie Fußgängerbereichen

  • Überwachung der Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften im Straßenraum

  • Verfolgung und Ahndung von Lärmbeschwerden sowie die eigenverantwortliche Durchsetzung der Beseitigung von Störungen auch in nicht öffentlichen Bereichen

  • Einleitung von Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren sowie die Durchführung von Abschleppmaßnahmen

  • Fertigung von Stellungnahmen und Berichten sowie gegebenenfalls zeugenschaftliche Aussagen vor Gericht.

Ihr Profil:

  • Verwaltungswirt*in, Verwaltungsfachangestellte*r oder abgeschlossene Erste Verwaltungsprüfung

  • abgeschlossene Berufsausbildung 

 
Für Personen ohne eine abgeschlossene Ausbildung im allgemeinen Verwaltungsdienst ist die erfolgreiche Teilnahme an dem nach Einstellung intern angebotenen Verwaltungslehrgang I in den ersten fünf Jahren des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich. Bis zum Abschluss des Verwaltungslehrganges kommt bei diesen Beschäftigten keine Eingruppierung, sondern – je nach den persönlichen Voraussetzungen – die Gewährung einer persönlichen Zulage in Betracht.
 
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:

  • Interesse an einer abwechslungsreichen, selbständigen und verantwortungsvollen Tätigkeit sowie Aufgeschlossenheit, Hilfsbereitschaft und Zuverlässigkeit

  • sicheres,  freundliches und verbindliches Auftreten verbunden mit umsichtigem Agieren und guter Kommunikationsfähigkeit, insbesondere in Konfliktsituationen

  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Außendiensttätigkeit in allen Schichten

  • Bereitschaft zur Übernahme von Dienst gemäß Schicht- und Wechseldienstplan, auch zu ungünstigen Zeiten wie in den Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen sowie zum Tragen der zur Verfügung gestellten Dienstkleidung

  • Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Motivation, Flexibilität und Belastbarkeit

  • Bereitschaft, sich kurzfristig in die gesetzlichen Vorschriften einzuarbeiten sowie zur regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungen, unter anderem in Eigensicherungs- und Eingriffstechniken

  • PC-Kenntnisse sowie Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse III/EU- Norm B.

 
Im Gegenzug bieten wir Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis sowie geregelte Arbeitszeiten mit langfristiger Planungssicherheit im Schichtdienst

  • gute Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten

  • sympathische und motivierte Kolleg*innen

  • eigenständiges Arbeiten

  • abwechslungsreiche Tätigkeiten im uniformierten Außendienst als erste*r Ansprechpartner*in der Landeshauptstadt Düsseldorf

  • hervorragende Einarbeitungskonzepte sowie eine leistungsgerechte Vergütung

  • zusätzliche außertarifliche finanzielle Leistungen im Schichtdienst

  • Spaß an der Arbeit im Umgang mit Düsseldorfer Bürger*innen sowie Besucher*innen.

 
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Stadtverwaltung Düsseldorf verfolgt offensiv das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Als moderne Landeshauptstadt setzen wir auf qualifizierte Bewerber*innen, um gegenwärtig und in Zukunft einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern in unserer Verwaltung sicherzustellen. Wir wollen weibliche und männliche Fachkräfte gleichermaßen ansprechen und ermutigen sich zu bewerben.
 
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
 
Interessierte Mitarbeiter*innen werden darauf hingewiesen, dass die nachfolgende Stellenausschreibung am in der Rheinischen Post, auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Düsseldorf, im Internetangebot der Jobbörse der Agentur für Arbeit sowie weiteren Internetportalen veröffentlicht wird:

Bewerbungsfrist und Kontakt:

Für einen telefonischen Erstkontakt steht Ihnen Wolfgang Lukoschat, Telefon 0211 89-23243, gerne zur Verfügung.

Informationen erhalten Sie beim Hauptamt - Amt für Personal, Organisation und IT,
Ansprechpartnerin:
Cennet Tezcan,
Telefon 0211 89-22761,
Moskauer Straße 25, Zimmer 0.17.