Mitarbeit allgemeine Gewerbeangelegenheiten
BesGr A 9 LBesO (Laufbahngruppe 1) oder EG 9a TVöD
Besetzbar ab 01.12.2024 für die Abteilung Gewerberechtliche Angelegenheiten im Ordnungsamt
Ihre Aufgaben:
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Prüfung, Bearbeitung und Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung des Reisegewerbes, Bewachungsgewerbes und des Versteigerergewerbes
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Bearbeitung von An- und Abmeldungen des im Bewachungsgewerbe eingesetzten Personals im bundeseinheitlichen Bewacherregister
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Überprüfung der Zuverlässigkeit des gemeldeten Bewacherpersonals
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Überwachung und Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen gegen die Bewachungsverordnung, die Preisangabenverordnung, das Ladenöffnungsgesetz und das Sonn- und Feiertagsgesetz.
Ihr Profil:
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Verwaltungswirt*in oder Verwaltungsfachangestellte*r
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Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Ordnungsrechts und des Gewerberechts oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
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gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie sicheres, verbindliches und kundenorientiertes Auftreten
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Kommunikationsfähigkeit, insbesondere die Fähigkeit zur deeskalierenden Gesprächsführung, Teamfähigkeit
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Flexibilität und Belastbarkeit, Zuverlässigkeit sowie Selbstständigkeit
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sicherer Umgang mit der gängigen Bürokommunikation sowie die Bereitschaft, sich kurzfristig in fachspezifische Programme einzuarbeiten.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.