Mitarbeit Zentrale Ermittlungsgruppe für Jugendschutz und Schwarzarbeitsbekämpfung
BesGr A 9 LBesO oder EG 9a TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Außendienste im Ordnungsamt
Die Abteilung Außendienste des Ordnungsamtes befasst sich schwerpunktmäßig mit der außendienstlichen Kontrolle der Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften. Die Zentrale Ermittlungsgruppe für Jugendschutz und Schwarzarbeitsbekämpfung (ZEG) überwacht insbesondere Bestimmungen des gewerblichen Jugendschutzes sowie die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.
Ihre Aufgaben:
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Durchführung von Ermittlungsverfahren im Rahmen des gewerblichen Jugendschutzes
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Durchführung von Ermittlungsverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, insbesondere in Fällen unerlaubter Handwerksausübung
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Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
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Planung und Durchführung von Jugendschutz- und Schwarzarbeitskontrollen, Durchsuchungsmaßnahmen und Sondereinsätzen.
Ihr Profil:
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Verwaltungswirt*in oder Verwaltungsfachangestellte*r
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umfassende Kenntnisse in den relevanten Rechtsvorschriften, unter anderem des Jugendschutz-, Gewerbe-, Handwerks-, Polizei- und Ordnungsrechts beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
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Teamfähigkeit sowie hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Initiative und Verantwortungsbewusstsein
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gewandtes und sicheres Auftreten sowie Überzeugungskraft Organisationstalent und Flexibilität
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körperliche Fitness und Außendiensttauglichkeit sowie die Bereitschaft zum Tragen der zur Verfügung gestellten Dienstkleidung und des Einsatzstocks
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Bereitschaft zu Einsätzen und Kontrollen auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten, zum Beispiel an Wochenenden, Feiertagen und in den Abend- und Nachtstunden sowie der Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse 3 beziehungsweise EU-Norm B.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.