Mitarbeit Beurkundungen und Amtshilfe
Ihre Aufgaben:
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Urkundstätigkeit gemäß § 59 Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII), insbesondere die Aufnahme von Urkunden (meist vor der Geburt) über die Anerkennung der Vaterschaft, die Verpflichtung zur Zahlung des Unterhalts, sowie die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
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Umschreibungen von Unterhaltstiteln auf Rechtsnachfolger (Erteilung vollstreckbarer Teilausfertigungen), Erteilung von zwei vollstreckbaren Ausfertigungen von Urkunden nach Verlust, Berichtigung von Urschriften durch Nachtragsvermerke
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Führung des Urkunden- und Sorgeregisters
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Prüfung und Ausstellung von Bescheinigungen über das Nichtvorliegen einer gemeinsamen Sorgeerklärung (sogenannter Negativattest)
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Amtshilfe für andere Jugendämter und Behörden, zum Beispiel Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, des Arbeitgebers, des Aufenthaltes unterhaltspflichtiger Kindesväter.
Ihr Profil:
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Verwaltungswirt*in oder Verwaltungsfachangestellte*r
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Dienstleistungsorientierung, Engagement und Einsatzbereitschaft
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Teamfähigkeit sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
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sicheres und verbindliches Auftreten sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Verhandlungsgeschick, gewissenhafte und sorgfältige Arbeitsweise
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Kenntnisse im Beurkundungsrecht und im Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
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Einfühlungsvermögen und Erfahrung im Umgang mit (teilweise) schwierigem Publikum.