Leistungssachbearbeitung
BesGr A 10 LBesO oder EG 9c TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Finanzielle Hilfen im Jobcenter Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Agentur für Arbeit Düsseldorf haben zur Umsetzung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – als gemeinsame Einrichtung das Jobcenter Düsseldorf gegründet. Das Jobcenter mit rund 755 Stellen an drei Standorten (Mitte - Luisenstraße, Nord - Grafenberger Allee und Süd - Reisholzer Werftstraße) ist zuständig für die wirtschaftliche Versorgung und Integration in den Arbeitsmarkt von circa 30.000 Bedarfsgemeinschaften in Düsseldorf. Die im Jobcenter eingesetzten Mitarbeiter*innen bleiben Beschäftigte der jeweiligen Anstellungsträger (Stadt, Agentur für Arbeit oder Dritte) mit allen ihren Rechten und Pflichten.
Das Jobcenter Düsseldorf bietet attraktive Einsatzmöglichkeiten, interessante berufliche Entwicklungsperspektiven in einem ansprechenden und modernen Arbeitsumfeld. Die Dienstvereinbarung Arbeitszeit des Jobcenters gewährleistet eine hohe Flexibilität bei der individuellen Gestaltung der Arbeitszeit, da es keine festgelegten Kernarbeitszeiten im Jobcenter gibt. Die Kappungsgrenze beträgt +40 beziehungsweise -20 Stunden für Vollzeitbeschäftigte und wird jeweils einmal im Jahr zum 31. Oktober erhoben. Darüber hinaus verfügt das Jobcenter Düsseldorf über eine eigene Dienstvereinbarung Homeoffice, die flexible Lösungen bietet, um Familie, Pflege und Beruf miteinander zu vereinen.
Weiterhin bieten wir moderne Einarbeitungskonzepte, interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten sowie regelmäßige Angebote zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement.
Ihre Aufgaben:
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Antragsannahme, Antragsbearbeitung, Prüfung, Entscheidung und Zahlbarmachung von Anträgen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
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persönliche und telefonische Beratung von Kund*innen
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Bearbeitung von schwierigen Fällen mit Einkommen und Vermögen
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Entscheidung über die Weiterbewilligung in schwierigen Fällen
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Bearbeitung von Widersprüchen.
Ihr Profil:
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Verwaltungsfachwirt*in oder Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
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Kenntnisse im Sozialrecht (SGB II, III, V, X und XII) und angrenzenden Rechtsgebieten (zum Beispiel Wohngeldgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
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Sensibilität für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kund*innen sowie die Fähigkeit, sich auf Menschen unterschiedlicher Mentalitäten und deren Problemlagen einzustellen
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Konfliktlösungspotenzial und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
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ausgeprägtes und kundenorientiertes Engagement, Zuverlässigkeit sowie Selbstständigkeit
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sehr gute Organisations-, Team- und Kooperationsfähigkeit sowie selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln.
Zum Auswahlverfahren können auch leistungsfähige Personen, die lediglich die Erste Verwaltungsprüfung abgelegt haben, Verwaltungsfachangestellte sind oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt besitzen, zugelassen werden, wenn sie über drei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Verwaltung verfügen.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW beziehungsweise BGleiG in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Für Beamt*innen der Laufbahngruppe 1 kommt die Zahlung einer Amtszulage in Höhe des in der Landesbesoldungsordnung festgelegten Betrags in Betracht. Da es für die Anzahl der mit dieser Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage gegebenenfalls nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich.
Für tariflich Beschäftigte mit Erster Verwaltungsprüfung und Verwaltungsfachangestellte ist nach Vorbemerkung 7 zur EGO die Gewährung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der tatsächlichen Eingruppierung - in der Regel EG 9a - und der Eingruppierung nach EG 9c möglich. Für diese Beschäftigten ist die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II während der ersten fünf Jahre der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben verpflichtend vorgesehen.
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.
Bewerbungsfrist und Kontakt:
Bitte bewerben Sie sich online bis zum 13. November 2025 über den Button „Stell dich vor!“.
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Magdalena Cholewa, Telefon 0211 692-1378 gerne zur Verfügung.
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an unser Bewerbenden-Büro, Telefon 0211 89-99900, Moskauer Straße 25, 2. OG, rechts. Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer JC/09/25/300.