Leistungssachbearbeitung
BesGr A 10 LBesO oder EG 9c TVöD
Besetzbar ab dem 01.01.2025 für die Abteilung Finanzielle Hilfen im Jobcenter Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Agentur für Arbeit Düsseldorf haben zur Umsetzung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – als gemeinsame Einrichtung das Jobcenter Düsseldorf gegründet. Das Jobcenter mit rund 761 Stellen an drei Standorten (Mitte - Luisenstraße, Nord - Grafenberger Allee und Süd - Reisholzer Werftstraße) ist zuständig für die wirtschaftliche Versorgung und Integration in den Arbeitsmarkt von circa 30.000 Bedarfsgemeinschaften in Düsseldorf. Die im Jobcenter eingesetzten Mitarbeiter*innen bleiben Beschäftigte der jeweiligen Anstellungsträger (Stadt, Agentur für Arbeit oder Dritte) mit allen ihren Rechten und Pflichten.
Ihre Aufgaben unter anderem:
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Antragsannahme, Antragsbearbeitung, Prüfung, Entscheidung und Zahlbarmachung von Anträgen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
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persönliche und telefonische Beratung von Kund*innen
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Bearbeitung von schwierigen Fällen mit Einkommen und Vermögen
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Entscheidung über die Weiterbewilligung in schwierigen Fällen
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Bearbeitung von Widersprüchen.
Ihr Profil:
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Verwaltungsfachwirt*in oder Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
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Kenntnisse im Sozialrecht (SGB II, III, V, X und XII) und angrenzenden Rechtsgebieten (zum Beispiel Wohngeldgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
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Sensibilität für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kund*innen sowie die Fähigkeit, sich auf Menschen unterschiedlicher Mentalitäten und deren Problemlagen einzustellen
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Konfliktlösungspotenzial und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen
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ausgeprägtes und kundenorientiertes Engagement, Zuverlässigkeit sowie Selbstständigkeit
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sehr gute Organisations-, Team- und Kooperationsfähigkeit sowie selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Das Jobcenter Düsseldorf bietet attraktive Einsatzmöglichkeiten, interessante berufliche Entwicklungsperspektiven in einem ansprechenden und modernen Arbeitsumfeld. Die Dienstvereinbarung Arbeitszeit des Jobcenters gewährleistet eine hohe Flexibilität bei der individuellen Gestaltung der Arbeitszeit, da es keine festgelegten Kernarbeitszeiten im Jobcenter gibt. Die Kappungsgrenze beträgt +40 beziehungsweise -20 Stunden für Vollzeitbeschäftigte und wird jeweils einmal im Jahr zum 31.10. erhoben. Darüber hinaus verfügt das Jobcenter Düsseldorf über eine eigene Dienstvereinbarung Home-Office, die flexible Lösungen bietet, um Familie und Beruf miteinander zu vereinen.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Zum Auswahlverfahren können auch leistungsfähige Personen, die lediglich die Erste Verwaltungsprüfung abgelegt haben, Verwaltungsfachangestellte sind oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt besitzen, zugelassen werden, wenn sie über drei Jahre einschlägiger Berufserfahrung im Bereich der Verwaltung verfügen.
Für tariflich Beschäftigte mit Erster Verwaltungsprüfung und Verwaltungsfachangestellte ist nach Vorbemerkung 7 zur EGO die Gewährung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der tatsächlichen Eingruppierung - in der Regel EG 9a - und der Eingruppierung nach EG 9c möglich. Für diese Beschäftigten ist die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II während der ersten fünf Jahre der Wahrnehmung entsprechender Aufgaben verpflichtend vorgesehen.
Für Beamt*innen der Laufbahngruppe 1 kommt die Zahlung einer Amtszulage in Höhe des in der Landesbesoldungsordnung festgelegten Betrags in Betracht. Da es für die Anzahl der mit dieser Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage ggf. nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich.
Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.
Interessierte Mitarbeiter*innen werden darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Düsseldorf und im Internetangebot der Jobbörse der Agentur für Arbeit veröffentlicht wird.
Bewerbungsfrist und Kontakt:
Stefanie Lücke,
Telefon 0211 89-26557,
Moskauer Straße 25, 3. Etage.
Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer JC/11/24/300.