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Landeshauptstadt Düsseldorf

Kita-Helfer*in

Kita-Helfer*in, 1. Bild

EG 02 TVöD

Besetzbar ab sofort für die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder im Amt für Soziales und Jugend

Um das pädagogische Personal unserer Kindertageseinrichtungen zu entlasten fördert das Land NRW zusätzliche Stellen. Diese sollen das pädagogische Personal bei den Aufgaben im Alltag entlasten, die nicht-pädagogischer Natur sind.

Die Stellen sind pro Kita in der Regel mit einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden zu besetzen (andere Teilzeitmodelle sind gegebenenfalls möglich).

Für einen telefonischen Erstkontakt steht Ihnen Jasmin Hönl, Telefon 0211 89-24251, gerne zur Verfügung

Ihre Aufgabe u.a.:

  • ­Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich insbesondere bei der Essensversorgung (Zubereitung, Auf-, Abdecken, Einkäufe) sowie der Reinigung, wie zum Beispiel Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion, aufräumen
  • gegebenenfalls Unterstützung in den Bring- und Abholzeiten sowie Begleitung bei Ausflügen
  • ­Materialbeschaffung und Lagerhaltung 
  • ­Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen
  • ­Unterstützung auf dem Außengelände.

 

Ihr Profil:

  • ­Freude daran, in einer Einrichtung mit vielen Menschen zusammen zu arbeiten
  • ­gute Kenntnisse der deutschen Sprache 
  • ­Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • ­Nachweis der Masernimmunität (zum Beispiel durch ausreichenden Impfschutz)
  • ­Bereitschaft zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses und gegebenenfalls zur vorläufigen Unterzeichnung einer entsprechenden Eigenerklärung
  • Bereitschaft zur Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim zuständigen Gesundheitsamt

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Wir leben Vielfalt – 

Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.

 

Bewerbungsfrist und Kontakt:

Bitte bewerben Sie sich online bis zum 22.10.2026 über den Button „Jetzt bewerben“. 

Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 51S/02/09/26/300.

Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson Patricia Boßmann, Telefon 0211 89-25157