Bachelor of Arts Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialpädagog*in/Diplom-Sozialarbeiter*in für den Schwerpunkt Hilfe zur Erziehung
Entgeltgruppe S 14 TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung im Jugendamt
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit über 2000 Beschäftigten das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien. Fachkräfte der Jugendhilfe arbeiten an über 160 Standorten im ganzen Stadtgebiet. Sie informieren, beraten und unterstützen Familien, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des täglichen Alltags und vermitteln notwendige Hilfen.
Neben einem sicheren Arbeitsplatz in einer kollegialen Atmosphäre bieten wir Ihnen ein chancenreiches Arbeitsumfeld. Es erwartet Sie ein vielfältiges Aufgabenspektrum im Bereich Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz. Trotz bestehender Hierarchien leben wir ein Prinzip der offenen Tür und der Fehlerfreundlichkeit. Auf der Grundlage unseres strukturierten Einarbeitungskonzeptes sowie unser Fortbildungsstarterpaket erhalten Sie eine qualifizierte und geschützte Einführung in das Arbeitsfeld.
Ihre Aufgaben:
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Beratung für hilfesuchende Bürger*innen
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Gewährung von Jugendhilfemaßnahmen gemäß des Sozialgesetzbuches Acht (SGB VIII) sowie Entwicklung und Vermittlung passgenauer Hilfen
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Fallbearbeitung im Rahmen von § 8a Sozialgesetzbuches Acht (SGB VIII)
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Steuerung, Verantwortung und Dokumentation des Hilfeplanprozesses
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Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes zur Sicherstellung des Kindeswohls
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Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren.
Ihr Profil:
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Kenntnisse der einschlägigen Gesetzgebung (SGB VIII, BGB, KJSG) sowie PC-Grundkenntnisse beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese anzueignen
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hohe persönliche und soziale Kompetenz sowie ein hohes Maß an Team- und Kooperationsfähigkeit
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Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme, ein ausgeprägtes Konfliktlösungs-vermögen sowie starke psychische Belastbarkeit
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Selbständigkeit, Strukturiertheit und ein gutes Zeitmanagement
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angemessene Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit sowie lösungsorientierte Beratungskompetenz.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.