Logo
Landeshauptstadt Düsseldorf

Abteilungsleitung Wohnungsbauförderung

scheme image

EG 14 TVöD
Besetzbar ab sofort in der Abteilung Wohnungsbauförderung im Amt für Wohnungswesen

Die Aufgabe der Abteilung umfasst die Förderung des Mietwohnungsbaus und der Modernisierung von Wohnungen, die Eigentumsförderung, die Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen, die bautechnische Prüfung der Förderungen sowie die Agentur für Baugemeinschaften und Wohngruppen.

Ihre Aufgaben unter anderem:

  • fachliche Leitung und personelle Führung der Abteilung mit rund 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in drei Sachgebieten und einer Stabsstelle

  • Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzeptionen und Zielen für die Abteilung

  • Fortentwicklung der Wohnraumförderung unter Beachtung von Stadtentwicklungszielen in Kooperation mit allen Beteiligten, insbesondere den städtischen Fachämtern, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung und der NRW.BANK

  • Beratung und Unterstützung der Bauherrschaft bei der Umsetzung von geförderten Wohnungsbaumaßnahmen 

  • Sicherstellen der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien

  • Planung, effektive Verwendung und Überwachung der zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes und der Stadt

  • Verhandlungsführung mit Ministerien, NRW.BANK, Investierenden sowie Architektinnen und Architekten

  • Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Abteilungen

  • Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation der Abteilung nach außen, auch in den politischen Gremien

  • Vertretung der Stadt in Angelegenheiten der Wohnraumförderung.

Diese Ausschreibung richtet sich an Beschäftigte im Beamtenverhältnis, die die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (2.2) des allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen und an Tarifbeschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation; sie richtet sich darüber hinaus an Beschäftigte, die zur modularen Qualifizierung oder zum Masterstudium als Voraussetzung für die Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe 2.2 im allgemeinen Verwaltungsdienst zugelassen sind.

Sie richtet sich darüber hinaus an: 

  • Beamt*innen des allgemeinen Verwaltungsdienstes, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 innehaben und denen seit einem Jahr Aufgaben der Besoldungsgruppe A 12 LBesO oder A 13 des 1. Einstiegsamtes LBesO dauerhaft übertragen wurden

  • Tarifbeschäftigte mit verwaltungswissenschaftlichem Bachelorabschluss oder vergleichbare Qualifikation oder mit abgeschlossenem Verwaltungslehrgang II und einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung mindestens in EG 11 TVöD.

Diese Beschäftigten müssen bereit sein, eine modulare Qualifizierung als Voraussetzung für die Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe 2.2 beziehungsweise für die Eingruppierung in EG 14 zu absolvieren. Das Stellenbesetzungsverfahren stellt gleichzeitig das Zulassungsverfahren zur modularen Qualifizierung dar.

Ihr Profil über diese Qualifikation hinaus:

  • Führungserfahrung im entsprechendem Aufgabengebiet gekoppelt mit Führungskompetenzen nach dem Düsseldorfer Werte- und Kompetenzmodell 

  • vertiefende Kenntnisse der Wohnraumförderung und angrenzender Aufgabenfelder (zum Beispiel Finanzierung, Liegenschaften, Projektentwicklung etc.)

  • hohes Maß an Initiative, Verantwortungsbewusstsein, Organisations- und

  • Verhandlungsgeschick sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit

  • Kooperationsfähigkeit

  • motivierende Führung auf Augenhöhe sowie eine strategische Personal- und Organisationsentwicklung

  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie Affinität und Offenheit für digitale Lösungen im Fachbereich

  • Bereitschaft zur Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten.

Nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung ist persönliche Voraussetzung für die Eingruppierung ab EG 13 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschul-studium (Mastergrad, Diplom einer Universität) oder eine vergleichbare Qualifikation. Gegebenenfalls ist daher in Einzelfällen nur die Eingruppierung in die darunterliegende Entgeltgruppe möglich.

Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Wir leben Vielfalt – Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Der Termin des Auswahlverfahrens stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht fest.

Bewerbungsfrist und Kontakt

Bitte bewerben Sie sich online bis zum 19. September 2024 über den Button „Stell dich vor!“

Einen Überblick über die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.duesseldorf.de/berufliche-entwicklung und Einzelheiten zu der modularen Qualifizierung auf der Seite unserer Personalakademie unter https://www.duesseldorf.de/modulare-qualifizierung

Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Dr. Friederike Nesselrode, Telefon 0211 89-93641 gerne zur Verfügung.

Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson
Annette Singendonk,
Telefon 0211 89-21501,
Moskauer Straße 25, 3.Etage.

Bei Rückfragen bitten wir um Angabe der Kennziffer 64/02/02/24/300.